Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Koffer-, Gepäck- und Equipmentversandservice „send James“ 

1. Allgemeines, Anwendungsbereich, Zustandekommen von Verträgen
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Dienstleistungen vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zur Ausführung von Aufträgen getroffen werden, sind in diesen AGB schriftlich niedergelegt. Lediglich ergänzend gelten die §§ 407 ff. HGB (Frachtgeschäft) sowie - bei grenzüberschreitenden Serviceleistungen - das CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßen- und Güterverkehr).

(3) Diese AGB gelten gegenüber unseren Kunden unabhängig davon, ob sie Unternehmer oder Verbraucher im Sinne der §§ 13, 14 BGB sind. Soweit für Verbraucher besondere Regelungen gelten, wird dies in diesen AGB aus-drücklich bestimmt. Diese AGB gelten ausschließlich für unseren Koffer-, Gepäck- und Equipmentversandservice „send James“ (vgl. hierzu unter Ziffer 3.).

(4) Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so nehmen wir dieses grundsätzlich unverzüglich an. Es steht uns aber frei, einen Auftrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wir sind nur dann zur Auftragserfüllung verpflichtet, wenn die vom Kunden entsprechend seiner Buchung geschuldete Vergütung für den Versandauftrag vollständig bezahlt und bei uns eingegangen ist. Ziffer 1. Abs. 5 bleibt unberührt.

(5) Wir lehnen eine Beförderung ab und nehmen das Angebot des Kunden zum Zustandekommen eines Vertrages nicht an, wenn die beauftragte Sendung nicht den unter Ziffer 5. festgeschriebenen Bedingungen entspricht oder sie nicht den in der jeweiligen Buchungsklasse maximal zulässigen Maßen und Gewichten unterfällt. Falls eine nicht bedingungsgerechte Sendung gleichwohl in unser Leistungssystem gelangt, können wir nach unserer Wahl die Sendung an den Absender zurücksenden oder die Sendung gegen ein angemessenes erhöhtes Vergütungsentgelt an den Empfänger weiterleiten.

(6) In jedem Fall sind wir berechtigt, auch nach Übernahme von Kundensendungen, Auskunft über den Inhalt der Sendungen zu verlangen, um festzustellen, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt.

(7) Der Auftrag gilt mit der Übergabe der Sendung an den Empfänger gem. Ziffer 3. Abs. 3 als durchgeführt.


2. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
KUNDEN, DIE VERBRAUCHER IM SINNE DES § 13 BGB SIND, ALSO NATÜRLICHE PERSONEN, DIE DAS RECHTSGESCHÄFT ZU EINEM ZWECK ABSCHLIESSEN, DER WEDER IHRER GEWERBLICHEN NOCH IHRER SELBSTÄNDIGEN BERUFLICHEN TÄTIGKEIT ZUGERECHNET WERDEN KANN, KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON ZWEI WOCHEN OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z.B. BRIEF, FAX, E-MAIL) WIDERRUFEN. DIE FRIST BEGINNT FRÜHESTENS MIT ERHALT DIESER BELEHRUNG IN TEXTFORM. ZUR WAHRUNG DER WIDERRUFSFRIST GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG DES WIDERRUFS. DER WIDERRUF IST ZU RICHTEN AN DIE BLITZ-KURIER TRANSPORT SERVICE GMBH, OSKAR-JÄGER-STRASSE 129, 50825 KÖLN.

WIDERRUFSFOLGEN:

IM FALLE EINES WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENEN LEISTUNGEN ZURÜCKZUGEWÄHREN UND GGF. GEZOGENE NUTZUNGEN BZW. WERTERSATZ ZU LEISTEN.

BEI DER ÜBERLASSUNG VON SACHEN MUSS KEIN WERTERSATZ GELEISTET WERDEN, WENN DIE VERSCHLECHTERUNG DER SACHE AUSSCHLIESSLICH AUF DEREN PRÜFUNG - WIE SIE DEM KUNDEN ETWA IM LADENGESCHÄFT MÖGLICH GEWESEN WÄRE - ZURÜCKZUFÜHREN IST. IM ÜBRIGEN KANN DER KUNDE DIE WERTERSATZPFLICHT VERMEIDEN, INDEM ER DIE SACHE NICHT WIE SEIN EIGENTUM IN GEBRAUCH NIMMT UND ALLES UNTERLÄSST, WAS DEREN WERT BEEINTRÄCHTIGT. PAKETVERSANDFÄHIGE SACHEN SIND AUF UNSERE KOSTEN UND GEFAHR ZURÜCKZUSENDEN. VERPFLICHTUNGEN ZUR ERSTATTUNG VON ZAHLUNGEN MÜSSEN VOM KUNDEN INNERHALB VON 30 TAGEN NACH ABSENDUNG SEINER WIDERRUFSERKLÄRUNG ERFÜLLT WERDEN.
DAS WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN ERLISCHT VORZEITIG, WENN WIR MIT DER AUSFÜHRUNG DER DIENSTLEISTUNG MIT DER AUSDRÜCKLICHEN ZUSTIMMUNG DES KUNDEN VOR ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST BEGONNEN HABEN.


3. Leistungsdarstellung
(1) Wir übernehmen die Abholung, Beförderung und Zustellung von Koffern, sonstigem Gepäck und Equipment (insbesondere Sportequipment), welches angemessen transportiert werden kann (im folgenden „Sendungen“), national und europaweit. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Auftragserfüllung (nur) in Zusammenarbeit mit unseren Integratoren und Systempartnern erfolgen kann.

(2) Wir holen die in Auftrag gegebene Sendung grundsätzlich an dem Tag ab, an dem wir den (vollständigen!) Geldeingang entsprechend der Buchungsklasse verzeichnen können bzw. an einem ausdrücklich vereinbarten Abholtag an der vom Kunden benannten Adresse. Es werden zwei Abholversuche an den für die Abholung üblichen Stellen durchgeführt. 

(3) Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten (grundsätzlich durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Adressaten). Der absendende Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß die Übergabe auch an andere Personen erfolgen darf, von denen nach den üblichen Gepflogenheiten angenommen werden kann, daß sie annahmeberechtigt sind (so z.B.: Mitglieder und/oder Angestellte des Haushalts und/oder unmittelbare Nachbarn des Empfängers sowie Empfangspersonal in Hotels, Pensionen und Kliniken).

(4) Bei nationaler Zustellung werden maximal zwei weitere Zustellungsversuche, bei internationaler Zustellung maximal ein weiterer Zustellungsversuch durchgeführt, falls eine Sendung nicht (wie oben beschrieben) zugestellt werden kann. Danach gilt die Sendung als unzustellbar. Gleiches gilt für falsch adressierte Sendungen.

(5) Wir befördern unzustellbare Sendungen an den Kunden auf dessen Kosten zurück. Verweigert der Kunde die Rücknahme, sind wir berechtigt, über die Sendung auf Kosten des Kunden nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen. Gleiches gilt, wenn der Kunde nicht festgestellt werden kann. Mögliche Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt.


4. Preise, weitere Kundenpflichten
(1) Die jeweils vom Kunden zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus der - auf unserer Internetseite www.send-james.de/ameropa dargestellten - jeweiligen Buchungsklasse.

(2) Eventuelle Kosten für Rücklastschriften o.ä. gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

(3) Wegen sonstiger Kundenpflichten im Zusammenhang mit der Rüge von Schäden wird auf Ziffer 6. Abs. 3 und 4 verwiesen.


5. Zulässige Sendungsinhalte
(1) Wir transportieren nur bedingungsgerechte Sendungen. Folgende Sendungen sind zur Beauftragung bei uns ausgeschlossen:

a) Sendungen, die nicht ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet sind.

Die ordnungsgemäße Verpackung setzt insbesondere eine inhaltsgerechte Außenverpackung voraus, die sicherstellt, daß verpackte Gegenstände nicht herausfallen sowie daß weder die beauftragte noch andere Sendungen beschädigt werden. Bei transportsensiblen Gegenständen muß die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein. Reisegepäck ist stets abzuschließen und ggf. mit zusätzlichen Schlössern zu sichern. Jede zur Beförderung übergebene Sendung bedarf der vollständigen Anschrift und Absenderangabe durch den Kunden, wobei die Anschrift so genau und deutlich sein muß, daß die Sendung ohne Nachforschungen befördert und ausgeliefert werden kann.

b) Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche und/oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegt oder deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist, insbesondere speziellen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestimmungen eines Durchgangs- oder Bestimmungslandes unterliegt.

c) Sendungen mit außergewöhnlichen bzw. besonders wertvollen Inhalten, wie z.B. Banknoten, Kunstwerke, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Unikate, Münzen, Briefmarken, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren und Schmuck.

d) Sendungen mit lebenswichtigen Inhalten, wie z.B. lebensnotwendige Medikamente, sonstige Heilmittel oder Nahrungsergänzungsmittel.

e) Sendungen mit schadensgeneigten oder verderblichen Gütern, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind.

f) Sendungen, die sterbliche Überreste oder Teile von Menschen oder Tieren sowie lebende Tiere enthalten.

g) Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder ihres Inhalts eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von Sachen hervorrufen können.

h) Sendungen, bei denen die vom Kunden bezeichnete Abholadresse oder die Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist oder für deren Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.

i) Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift, eine Packstation oder eine Großkundenpostleitzahl ist.

j) Sendungen, die verbotene Gegenstände, wie z.B. verbotene Rauschmittel, Gase, Sprengkörper, brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, Oxidationsmittel und organische Peroxyde, toxische oder infektiöse Stoffe, radioaktives Material, Korrosionsmittel einschließlich Fahrzeug-batterien, Farben, Lacke und Lösungsmittel jeder Art enthalten.


6. Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die

- auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) beruhen (wobei unsere Haftung, soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung gegeben ist, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist),

- auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen (wobei in diesem Fall die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist),

- aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

Für alle anderen denkbaren Fälle der Schadenersatzhaftung gelten die Abs. 2 bis 8 dieses Paragraphen.

(2) Im übrigen haften wir bei Verlust oder Beschädigung einer Sendung nur für den unmittelbar vertragstypischen Schaden maximal in Höhe von € 1.000,00 pro Einzelfall. Die Haftung für mittelbare Schäden/Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen. Die Haftung für eine beschädigte oder verlorengegangene, nicht bedingungsgerechte Sendung gem. Ziffer 5. kommt nicht in Betracht.

(3) Äußerlich erkennbare Schäden müssen vom Kunden (bzw. Empfänger) bei der Ablieferung der Sendung, nicht äußerlich erkennbare Schäden innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens, angezeigt werden. Die unterbliebene Anzeige bewirkt die Vermutung, daß der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.

(4) Wurde die Sendung nach Übernahme zur Zustellung bei nationaler Zustellung nicht innerhalb von 20 Tagen, international nicht innerhalb von 30 Tagen, abgeliefert, wird der endgültige Verlust (Totalverlust) der Sendung vermutet. Ein Totalverlust muß unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Verlustvermutung, schriftlich gemeldet werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlust ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers schließt die Haftung für Totalverluste aus. Als Abliefernachweis wird (auch) die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form oder deren Reproduktion anerkannt.

(5) Der Kunde kann im übrigen vertragliche Ansprüche nur unter Vorlage der Einlieferungsquittung geltend machen.

(6) Alle Ansprüche des Kunden verjähren gem. § 439 HGB bzw. im Anwendungsbereich der CMR nach Art. 32 CMR. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung der CMR unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen des BGB.

(7) Der Kunde haftet unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht zulässige Sendungen (vgl. Ziffer 5.) ent-standen sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Kunden (Verbraucher) ein Verschulden trifft.

in unser Leistungssystem gelangt, können wir nach unserer Wahl die Sendung an den Absender zurücksenden oder die Sendung gegen ein angemessenes erhöhtes Vergütungsentgelt an den Empfänger weiterleiten.

(6) In jedem Fall sind wir berechtigt, auch nach Übernahme von Kundensendungen, Auskunft über den Inhalt der Sendungen zu verlangen, um festzustellen, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt.

(7) Der Auftrag gilt mit der Übergabe der Sendung an den Empfänger gem. Ziffer 3. Abs. 3 als durchgeführt.


7. Schlußbestimmungen
Auf die Verträge mit dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist alleiniger Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag und Erfüllungsort Köln. 


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